¨ Erwerbsminderungsrente erhält in der Regel nur noch, wer überhaupt nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt – weniger als 3 Stunden täglich - arbeiten kann!
¨ Die halbe Erwerbsminderungsrente erhält grundsätzlich, wer zwischen 3 und bis 6 Stunden erwerbstätig ist!
¨ Versicherte, die noch mindesten 6 Stunden arbeiten können, sind nicht erwerbsgemindert – auf den erreichten beruflichen Status wird dabei keine Rücksicht genommen!
Bei Verlust der eigenen Arbeitskraft droht die Armut - wenn die eigenen Rücklagen nicht ausreichen oder rechtzeitig eine entsprechende private Absicherung getroffen wurde.
Deshalb: fordern Sie ihr individuelles Angebot an, das auf Ihr Budget und Ihren Gesundheitsstatus zugeschnitten ist.